Ein brandheißes Thema: Schulgeldfreiheit in Berlin

Veröffentlicht am: 11. Juli 2016

Geht es um das Thema Bildung, geht es auch schnell um die Kostenfrage. Darf die Ausbildung von dringend benötigten Altenpflegern und Erziehern an privaten Fachschulen für die Auszubildenden mit Kosten verbunden sein? Der Berliner Senat hat jetzt die Weichen gestellt, um diese nachgefragten Berufe vom Schulgeld zu befreien. Die Ausbildung in der Heilerziehungspflege ist davon allerdings leider ausgeschlossen.

Schulgeld-Finanzierung für Schüler in Berliner Privatschulen

Im Wettbewerb mit den öffentlichen Schulen war die gfp Berlin bislang klar benachteiligt. „Als Privatschule mussten wir von den Schülern der Berufsfachschule Altenpflege und der Fachschule für Sozialpädagogik ein Schulgeld fordern“, sagt Barbara Gebert, Bereichsleiterin der gfp. Anders als einige andere Bundesländer hatte Berlin zwar einen großen Teil der Kosten von Privatschulen bezuschusst, der verbleibende Restbetrag musste jedoch von den angehenden Fachkräften getragen werden. Ein Beispiel für die Vollfinanzierung ist die Altenpflegeausbildung in Niedersachsen, dort zahlen Schüler der Privatschulen seit Jahren nicht dazu.

Altenpfleger und Erzieher zahlen zukünftig kein Schulgeld!

„Wir freuen uns natürlich sehr, dass der Berliner Senat beschlossen hat, die Altenpflege- und die Erzieherausbildungen durch einen Schulgeldersatz zu fördern“, sagt Renate Kümmel, stellvertretende Bereichsleiterin der gfp. Zwar gibt es noch keinen offiziellen und verbindlichen Bescheid, aber die Zeichen und Zusagen der Verantwortlichen stehen auf „Los“ für eine Schulgeldfreiheit ab dem Schuljahresbeginn 2016.

„Das ist eine sehr gute Nachricht für die Bewerber, die im September in diesen Berufen bei uns eingeschult werden“ so Kümmel. Allerdings: Fachschulen für Heilerziehungspflege sind bislang von der Schulgeldfreiheit ausgenommen.

Weiterhin Schulgeld für die Ausbildung Heilerziehungspflege?!

Auch Heilerziehungspfleger sind auf dem Arbeitsmarkt sehr nachgefragt. Als pädagogische Fachkräfte für die politisch gewünschte und geförderte Inklusion an Schulen oder auch in der Arbeit mit Geflüchteten kommt ihr Ausbildungsprofil mehr und mehr zum Tragen. „Warum dieser Beruf von der Schulgeldfreiheit in Berlin ausgeschlossen wurde, ist für uns nicht nachvollziehbar“ wundert sich Renate Kümmel.

Nicht nur bei den Verantwortlichen und Schülern der gfp stößt dieser Beschluss auf Unverständnis. Gemeinsam mit zwei anderen Fachschulen für Heilerziehungspflege hat die gfp schon im November 2015 einen offenen Brief an Sandra Scheeres, der Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft, geschickt. Barbara Gebert, hat diesen Brief gemeinsam mit einer Schülersprecherin der gfp Berlin unterzeichnet: „Wir haben appelliert, auch die Heilerziehungspflege in die Schulgeldfreiheit aufzunehmen“.

Freie Plätze in der Altenpflegeausbildung – voraussichtlich ohne Schulgeld

Inzwischen ist die Antwort der politisch Verantwortlichen eingetroffen: ein klares „nein“ zur Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege. So wird die gfp für den im Februar 2017 geplanten Ausbildungsgang wohl weiterhin Schulgeld nehmen müssen.

Die nun aller Voraussicht nach schulgeldfreie Altenpflegeausbildung beginnt bei der gfp am 11. September, die Ausbildung zum/zur Erzieher/in am 5. September. Nur für die Ausbildung in der Altenpflege sind noch wenige Schulplätze frei.

 

Copyright © Juli 2016 gfp Gesellschaft für Pflege- und Sozialberufe gGmbH, Verfasserin: M. Witte