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Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) fördert die berufliche Qualifizierung von Fachkräften wie Altenpflegern, Erziehern oder Handwerkern. Damit wird der Fachkräftenachwuchs gestärkt und Fortbildungen erleichtert.

WER wird gefördert?

Als Teilnehmer einer Weiterbildung haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, Aufstiegs-BAföG zu beantragen – unter der Voraussetzung, dass diese auf eine staatliche Prüfung vorbereitet. Gefördert wird altersunabhängig. Auch wenn Sie bereits eine Fortbildung absolviert haben, kann dennoch eine weitere Aufstiegsfortbildung gefördert werden. Seit 2016 haben auch Bachelorabsolventen, Studienabbrecher und Abiturienten unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Aufstiegs-Qualifizierung.

WAS wird gefördert?

Neben Weiterbildungen als Vorbereitung auf staatliche Prüfungen werden Weiterbildungen auf der Grundlage der Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie Fortbildungen an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen mit folgenden Maßnahmen gefördert:

  • Für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren von Voll- und Teilzeitmaßnahmen ist ein Maßnahmebeitrag unabhängig vom Einkommen und Vermögen in der Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren (maximal 10.226 €) vorgesehen.
  • Bei Vollzeitmaßnahmen wird eine monatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen gewährt.
  • Die finanziellen Förderungen bestehen jeweils sowohl aus einer Zuschuss- als auch aus einer Darlehenskomponente.

WICHTIG

Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden! Die Darlehen sind spezielle vom Staat geförderte zinsgünstige Darlehen. Darlehensgeber des Aufstiegs-BAföG ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Folgende Weiterbildungen für angehende Führungskräfte in Gesundheitsberufen sind bei uns förderfähig:

  • Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege (Pflegedienstleitung)
  • Fachweiterbildung Gerontopsychiatrie und Gerontologie
  • Fachweiterbildung Komplementäre Pflege
  • darüber hinaus ist in der Altenpflege die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen förderfähig

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