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Bildung. Perspektive. Zukunft.

Die Bildungsprämie / der Prämiengutschein

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und den Europäischen Sozialfonds fördern mit der Bildungsprämie Weiterbildungen für Arbeitnehmer und Selbstständige mit niedrigem Jahreseinkommen.

WER wird gefördert?

Arbeitnehmer und Selbstständige über 25 Jahren mit einem Jahreseinkommen bis 20.000 € (gemeinsam Veranlagte: bis 40.000 €) können die Bildungsprämie beantragen. Auch Arbeitnehmer im Mutterschutz und in Eltern- bzw. Pflegezeit erhalten den Prämiengutschein. Wer Interesse an regelmäßiger beruflicher Weiterbildung hat, kann den Prämiengutschein sogar alle zwei Jahre neu beantragen. Überprüfen Sie mit der Vorab Checkliste, ob sie die Voraussetzungen erfüllen.

WAS wird gefördert?

Es werden Weiterbildungen gefördert, die nicht mehr als 1.000 € (inkl. MwSt.) kosten. Die Zuwendung beträgt 50 % der Kursgebühren, also maximal 500 €. Bedingung ist, dass mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird.

WICHTIG

Sie wollen sich zu einem Kurs bei uns anmelden und bekommen voraussichtlich einen Prämiengutschein? Dann wenden Sie sich bitte unbedingt vor der Anmeldung an uns. Damit wir den Zuschuss für Sie abrechnen können, ist es zwingend notwendig, dass uns der Original-Prämiengutschein vorliegt, BEVOR Sie sich bei uns online oder offline anmelden.

 

INFORMATION

Bevor Sie die Förderung beantragen können, müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Beratungsstelle zur Bildungsprämie informieren.

www.bildungspraemie.info