Kenntnisprüfungen
Die Sicherung von Fachkräften gewinnt angesichts des aktuellen Fachkräftemangels in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Eine Möglichkeit zur Bewältigung dieses Mangels besteht darin, Ausbildungsnachweise aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat sowie aus Drittstaaten anzuerkennen.In diesem Kontext möchten wir aktiv zur Fachkräftegewinnung beitragen, indem wir mündliche und praktische Kenntnisprüfungen durchführen. Unsere Zulassung erstreckt sich auf Prüfungen gemäß:
- Dem Krankenpflegegesetz (KrPflG) vom 16.07.2003 und der zugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV).
- Prüfungen gemäß dem Pflegeberufegesetz (PflBG) und der entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV).
Aktuelle Kooperation:
Wir freuen uns von Ihnen zu hören und stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.