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Kompetenzfeststellungsverfahren

Durch die Teilnahme an unserem Kompetenzfeststellungsverfahren haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ausbildung gemäß dem Berliner Pflegefachassistenzgesetz zu verkürzen. Dieses Verfahren richtet sich an Personen, die bereits mindestens 2 Jahre in Vollzeit in der Pflege tätig sind und eine abgeschlossene Qualifizierungsmaßnahme für zusätzliche Betreuungskräfte gemäß den §§43b und 53b des Elften Buches des Sozialgesetzbuches nachweisen können.

Die Termine für das Testverfahren zur Kompetenzfeststellung sind für foolgende Daten geplant:

04. Juni 2024
03. September 2024
03. Dezember 2024

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Anrechnung Ihrer beruflichen Vorerfahrungen spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Testtermin beim LAGeSo eingegangen sein muss:

23. April 2024
23. Juli 2024
22. Oktober 2024

Wir bieten Ihnen zudem individuelle Beratungsgespräche an, um Ihre Fragen zu klären und Sie bestmöglich zu unterstützen. Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen bei der Pflegeschule einzureichen:

  1. Nachweis über Ihre beruflichen Vorerfahrungen in der Pflege mit Arbeitszeugnissen. Die Berufserfahrung muss mindestens 2 Jahre in Vollzeit umfassen. Bei Teilzeittätigkeit verlängert sich die erforderliche Berufserfahrung entsprechend.
  2. Motivationsschreiben
  3. Nachweis über eine abgeschlossene Qualifizierungsmaßnahme für zusätzliche Betreuungskräfte gemäß den §§43b und 53b des Elften Buches des Sozialgesetzbuches oder über eine berufsqualifizierende Maßnahme in der Pflege gemäß §14 Absatz 1 des Pflegefachassistenzgesetzes.

 

Wir freuen uns von Ihnen zu hören und stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Kontakt

Liane Starke

Bereichsleitung Pflege

L.starke@gfp-berlin.de

+49 30 930207-27