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Bildung. Perspektive. Zukunft.

Steuerersparnis

Es ist weiterhin möglich, Teile Ihrer Weiterbildungskosten über die Steuererklärung absetzen.

WER wird gefördert?

Als Arbeitnehmer können Sie generell einen Teil Ihrer Weiterbildungskosten über die Steuererklärung als Werbungskosten zurückholen.

WAS wird gefördert?

Absetzbar sind beispielsweise die Ausgaben für Kursgebühren, Lernmaterial und Reisekosten. Die Pauschale hierfür beträgt 1000 Euro.

WICHTIG

Die Weiterbildung muss sich natürlich auf Ihren Beruf beziehen. Beachten Sie dabei, dass die Kosten einer Weiterbildung zusammen mit den anderen Werbungskosten (Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betrieb, Fachliteratur etc.) gerechnet werden.

INFORMATIONEN

Leitfaden Weiterbildung finanzieren

+++Wichtiger Hinweis zur E-Mail-Kommunikation+++

Aufgrund technischer Einschränkungen können wir derzeit E-Mails von Absendern mit den Endungen @gmail und @googlemail nicht direkt über unsere regulären E-Mail-Adressen beantworten.

Sie können uns weiterhin wie gewohnt per E-Mail kontaktieren. Beachten Sie jedoch, dass unsere Rückmeldungen vorübergehend über die Ersatzadresse sekretariat@gfp-ggmbh.de erfolgen.

Sollten Sie über eine alternative E-Mail-Adresse verfügen, bitten wir Sie, uns über diese zu kontaktieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre gfp