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Bildung. Perspektive. Zukunft.

Infos für Kooperationspartner

Wir sind ein überregionaler, gemeinnütziger und unabhängiger Träger von Pflegeschulen mit einer über 30-jährigen Ausbildungserfahrung im Bereich Gesundheit und Soziales. Im neuen Pflegeberufegesetz (PflBG) sehen wir eine Chance zur weiteren Qualitätsentwicklung der Pflege. Ihre Ausbildungsbereitschaft ist ein wichtiger Beitrag zu Ihrer Personalentwicklung, Ihrer Fachkräftesicherung und steigert Ihre Attraktivität als Arbeitgeber..

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor zum Erreichen dieser Ziele ist die gelingende Kooperation zwischen Ihnen und uns als Pflegeschule. Mit der Neuregelung tragen beide Ausbildungspartner die gemeinsame Verantwortung für eine „ordentliche“ Ausbildung. Wir sind dabei Partner auf Augenhöhe. Wir fühlen wir uns mit Ihnen der Qualität und der Qualitätsentwicklung in der Ausbildung von Pflegefachkräften verpflichtet. Als Pflegeschule sind wir Vermittler und Koordinator zwischen den an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen. Durch die Synergien der Zusammenarbeit reduzieren wir Ihre Aufwendungen zeitlicher, finanzieller und organisatorischer Art..

Kernelemente unserer Kooperation sind unsere pädagogische Kompetenz im theoretische und fachpraktische Unterricht sowie die Unterstützung der Praxisanleitung. Gerne bieten wir Ihnen weitere Dienstleistungen an:
  • Die Unterstützung im Bewerbungsverfahren beziehungsweise gemeinsame Auswahl von Bewerbern
  • Planung und Koordinierung der Praxiseinsätze inklusive notwendiger vertraglicher Regelungen
  • Unterstützung von Praxisanleitung
Unser Kooperationsvertrag regelt unsere Zusammenarbeit mit den Auszubildenden, den an der Ausbildung beteiligten weiteren Praxiseinrichtungen und unsere Dienstleistungen. Für unsere Zusammenarbeit erheben wir keine Gebühren und Kosten (es sei denn, der individuelle Kooperationsvertrag regelt anderes). Alle Kooperationspartner mit Auszubildenden nach § 8 PflBG können Ihre Ausbildungsplätze für 2020 demnächst auf unserer Homepage bewerben!

Gerne sind wir Ihr schulischer Partner in der Ausbildung Ihrer neuen Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner!
Als Ausbildungsbetrieb schließen Sie mit den Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag gemäß § 16 PflBG ab. Mit der Entscheidung des Auszubildenden für Ihre Praxiseinrichtung wird der Schwerpunkt der Vertiefung festgelegt. Das bedeutet, dass die Auszubildenden mindestens 1300 Stunden in Ihrer Einrichtung ausgebildet werden.

Die praktische Ausbildung besteht aus unterschiedlichen Praxiseinsätzen. Sie beginnt mit einem Orientierungseinsatz über 10 Wochen bei Ihnen. Es folgen Pflichteinsätze in den Bereichen der stationären Akutpflege, der stationären Langzeitpflege oder der ambulanten Pflege. Alle Einsätze dauern ca. 10 Wochen (mindestens 400 Stunden). Es gibt außerdem einen Einsatz in der Kinderversorgung über 120 Stunden, d.h. ca. 3 Wochen, sowie Einsätze in der psychiatrischen Versorgung und Wahleinsätze. Im 3. Ausbildungsjahr folgt ein Vertiefungseinsatz über 500 Stunden in Ihrem Ausbildungsbetrieb. Der Vertiefungseinsatz schließt mit einer praktischen Prüfung ab. Insgesamt dauert die praktische Ausbildung mindestens 2500 Stunden; 1300 Stunden davon im Ausbildungsbetrieb.

Wir strukturieren die Ausbildung in zusammenhängenden Praxisblöcken, damit die systematische und kontinuierliche Kompetenzentwicklung der Auszubildenden gewährleistet ist. Die Dauer der Theoriephasen orientiert sich an den Vorgaben des Berliner Ausführungsgesetzes zum Pflegeberufegesetz (BlmAGPflBG) und den Rahmenplänen der Fachkommission nach §53 PflBg Planungsbeispiel:
Planungsbeispiel Pflegeausbildung Berlin
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, eine Praxisanleitung im Umfang von 10% der Ausbildungszeiten – also für mindestens 130 Stunden – bereitzustellen. Für die Pflichteinsätze gilt dies auch: jeweils im Umfang von 10% der zu absolvierenden Pflichtstunden. In den Praxiseinsätzen werden alle wichtigen Kompetenzen, die für eine „selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen“ (§ 5 PflBG) erforderlich sind, vermittelt. Wir unterstützen Ihre Praxisanleitung bei der Erstellung des erforderlichen Ausbildungsplans gerne!

Die Planung des Ablaufs und die Koordination der Einsätze Ihrer Auszubildenden finden in unseren Pflegeschulen in Absprache mit Ihnen statt.
Unsere Pflegeschule in Berlin sind offen für Auszubildende aus allen gesetzlich zur Ausbildung zugelassenen Pflegesettings.

Die Inhalte der Ausbildung orientieren sich am bundeseinheitlichen Rahmenplan der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann sowie an den unterschiedlichen landesrechtlichen Bestimmungen für die Pflegeausbildung. Die drei Ausbildungsjahre umfassen 2100 Unterrichtsstunden. Das sind jedes Jahr also ca. 700 Stunden. Der Unterricht ist in verschiedene Lernfelder unterteilt, die sich auf die beruflichen Handlungsanforderungen beziehen.

In enger Absprache mit Ihnen übernimmt die Pflegeschule die Koordination der Praxiseinsätze in den unterschiedlichen Pflegesettings. Dazu zählen die Pflichteinsätze in den Bereichen der stationären Akutpflege, der stationären Langzeitpflege oder der ambulanten Pflege genauso wie die Einsätze in der Kinderversorgung und der psychiatrischen Pflege.

Als Pflegeschule organisieren wir die Pflegeausbildung in der Gruppe unserer Kooperationspartner, die alle praktischen Pflichteinsätze während der Ausbildung ermöglichen.

Wir unterstützen Ihre Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter bei der Entwicklung der Lernaufgaben für die unterschiedlichen Praxiseinsätze. Ebenso begleitet und unterstützt die Pflegeschule die Erstellung Ihres betrieblichen Ausbildungsplans für die Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler. Der Ausbildungsplan wird dabei so gestaltet, dass eine systematische und zielgerichtete Kompetenzentwicklung gewährleistet ist.
Zur Finanzierung der Ausbildung finden Sie hier allgemeine Hinweise. Für Detailfragen nutzen Sie bitte folgende links:
Pflegeausbildungsfonds
Pflegeausbildung / Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Wichtigstes Instrument zur Finanzierung der neuen Pflegeausbildung ist der Ausbildungsfond auf Landesebene. In den Ausbildungsfond zahlen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, das Land und die Pflegeversicherung ein. Ausgezahlt wird an die Leistungserbringer: Träger der praktischen Ausbildung und Pflegeschulen. Zur Berechnung der Ein- und Auszahlungen aus dem Ausbildungsfond melden die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen die geplanten Ausbildungsplätze zu einem Stichtag für das Folgejahr. Die Höhe der Einzahlungen in den Ausbildungsfonds für alle Pflegeeinrichtungen wird aus dem Umsatz, aus Vollzeitäquivalenten oder aus Fallpauschalen ermittelt. Pflegeeinrichtungen, die ausbilden, können die Kosten der Ausbildung über den Ausbildungsfond refinanzieren.

Als Pflegeschulen erhalten wir ein Schulgeld aus dem Pflegeausbildungsfond.